Dr. Bertin Pietsch Rechtsanwalt
Mommsenstraße 11
D-110629 Berlin
Tel.: +49/030 8100 5700
Fax: +49/030 8100 5701
bp@rae-pietsch.de
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Kauft oder verkauft ein Anleger Wertpapiere auf Grund von unrichtigen oder unterlassenen Unternehmensmitteilungen, bei denen sich im Nachgang herausstellt, dass er diesen Kauf oder Verkauf in Kenntnis der wahren Umstände nicht getätigt hätte, können Ansprüche auf Schadensersatz wegen fehlerhafter oder unterlassener Kapitalmarktinformationen gerechtfertigt sein. Dies betrifft sowohl die ad-hoc Mitteilungen von Unternehmen, aber auch Unternehmensberichte oder Auskünfte auf Hauptversammlungen etc. Im Falle eines Verlustes des Investments oder bei verloren gegangenen Gewinnen wegen einer falschen bzw. unterlassenen Information über kursbeeinflussende Tatsachen erstreckt sich die Prüfung von Schadensersatzansprüchen unter anderem auf die informationsspezifischen Umstände, das Vertretenmüssen des Emittenten und der Beweislast.
pietschRECHTSANWÄLTE Berlin stellt sich diesen Herausforderungen über den seit über 20 Jahren in dieser Materie tätigen Gründungspartner und Fachanwalt Dr. Bertin Pietsch. Seine praktischen Erfahrungen aus dem Vermögensanlagegeschäft als leitender Angestellter mehrerer deutscher Großbanken und aus einer Vielzahl von Rechtsfällen bieten unseren Mandanten die Gewähr für eine sachgerechte und wirtschaftlich zielorientierte Vertretung.
Unter den Rubriken FAQ - Haftung für Kapitalmarktinformationen laden wir Sie herzlich ein, einen Überblick über dieses Themengebiet und regelmäßig aufkommende Rechtsfragen zu erlangen. Sofern Sie hierin keine Antwort für Ihr spezielles Rechtsproblem finden sollten, würden wir uns über eine persönliche Kontaktaufnahme freuen.
Rechtsanwalt
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Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Bankdirektor a. D.
Mitglied der ARGE Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der ARGE Handels- und Gesellschaftsrecht
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